Unter unseren Füssen befindet sich eine weit verzweigte Infrastruktur, ohne die Wirtschaft und Gesellschaft nicht funktionieren würden. Millionen Kilometer Rohrleitungen befördern Erdgas, Biogas, Frisch- und Abwasser von Erzeugern zu Verbrauchern. Besonders bei explosionsgefärdeten Stoffen wie Gas spielt die Sicherheit eine grosse Rolle. Ressourcenverluste und Umweltverschmutzung können ebenso die Folge undichter Rohre sein.
Neuverlegte oder reparierte Wasserversorgungsleitung müssen vor Inbetriebnahme einer Dichtheitsprüfung entsprechend der DVGW Vorschrift W400-2 bzw. außerhalb Deutschlands entsprechend EN805 unterzogen werden. Dazu müssen protokollierende Druckmessgeräte die vielfach mehrstufigen Druckprüfverfahren aufzeichnen.
Neuverlegte oder reparierte Gasversorgungsleitung müssen vor Inbetriebnahme einer Dichtheitsprüfung entsprechend der DVGW Vorschrift G469 unterzogen werden. Dazu müssen protokollierende Druckmessgeräte mit hohen Genauigkeiten eingesetzt werden.
Bei vielen Projekten ist der Lastfall „Druckprüfung“ aufgrund unterschiedlicher Ansätze der Planung sowie behördlicher Vorgaben oft entscheidend für die Bemessung des anzuwendenden Systemprüfdruckes (STP). Mit der ÖNORM B 5050:2015 11 01 wurde österreichweit eine einheitliche Basis für den Nachweis der Dichtheit und Standsicherheit mittels Druckprüfung von wasserführenden Rohrleitungen geschaffen.
Rohrleitungen von Beschneiungsanlagen müssen alle 5 Jahre auf ihre Dichtheit überprüft werden.